Haushaltsauflösungen in Düsseldorf

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Wohnung auflösen ohne Erbschein: Vollmacht & Testament

Die Bevölkerung in Deutschland wird immer älter. Vor allem der Umzug in ein Altersheim stellt viele Angehörigen vor Herausforderungen. Mit dem Umzug in ein Pflege- oder Altersheim in der Regel die Auflösung des Haushalts einher. Ebenso wie bei der Wohnungsauflösung im Todesfall geht die Wohnungsauflösung bei einem Umzug in ein Pflegeheim mit vielen Fragen einher: Darf man eine Wohnung auflösen ohne Erbschein? Wer haftet und welche Versicherung greift bei einer Haushaltsauflösung? Was geschieht mit dem Hausstand?

Oftmals ist eine Haushaltsauflösung und Entrümpelung durch die Familie nicht allein zu stemmen. Die Fantastischen Zwei ist Ihr Entrümpelungsexperte und weiß um die Schwierigkeiten, mit denen sich Angehörige konfrontiert sehen. Erfahren Sie in unserem Entrümpelungs-Blog alles Wichtige, was Sie zum Thema Wohnungsauflösung ohne Erbschein sowie Vollmachten und Testamentsregelungen wissen müssen.

Wer darf einen Hausstand auflösen?

Verstirbt ein Angehöriger, ist im Erbschaftsfall der Erbe dafür verantwortlich, den Haushalt der verstorbenen Person aufzulösen. Ist im Testament kein Erbe festgelegt oder gibt es gar kein Testament, kommt die gesetzliche Erbfolge zum Zug. Kommt es jedoch zu einer Wohnungsauflösung zu Lebzeiten, etwa weil Angehörige in ein Pflegeheim oder Altersheim ziehen, wissen viele nicht, welche gesetzlichen Regelungen greifen. Deshalb erfahren Sie bei uns, worauf Sie achten müssen.

Grundsätzlich gilt:

Wenn Sie den Haushalt einer Person zu deren Lebzeiten auflösen wollen, muss das Vorgehen mit der betroffenen Person abgesprochen werden. Grundsätzlich ist es nicht rechtens, einfach über den Willen der Person hinweg zu entscheiden und die Haushalts- und Wohnungsauflösung ohne Einverständnis durchzuführen.

Selbst im Falle von „Geschäftsunfähigkeit“, wie etwa bei Menschen, die an einer Demenzerkrankungen leiden, sind Angehörige gesetzlich verpflichtet, sich in den Möglichkeiten nach dem Willen der betroffenen Person zu richten. Sofern die Absichten und Auffassung der umziehenden Person hinreichend vernünftig und verständlich geäußert werden, sind Angehörige wie auch alle anderen dazu verpflichtet, dem Willen zu entsprechen. Wenn das jedoch nicht der Fall ist, da die betroffene Person als „unzurechnungsfähig“ attestiert wird, gilt der “vermutete Wille“.

Wohnung auflösen ohne Erbschein: Absichern mit Vollmacht

Wenn Sie wissen, dass es mit Ihren pflegebedürftigen oder an Altersschwäche leidenden Verwandten mit zunehmendem Alter schwierig im Umgang wird, haben Sie die Möglichkeit, sich mit einer Vollmacht oder einer Verfügung abzusichern. Bei einer Vollmacht wird festgelegt, welche Person wofür bevollmächtigt wird und in welchen Situationen die Vollmacht gilt. Werden Sie als Privatperson bevollmächtigt, wird dies nicht gerichtlich kontrolliert. Im Idealfall werden Vollmachten und Verfügungen frühzeitig verfasst und die Aufgaben wie etwa die Haushalts- und Wohnungsauflösung mit den Vertrauten abgesprochen.

Eine Wohnung auflösen kann folglich jede Person, die eine offizielle Legitimation hat. Auch, wenn Sie vom Eigentümer oder Mieter einen Schlüssel erhalten, verbunden mit der Bitte um Auflösung der Wohnung, dürfen Sie in dessen Namen handeln und die Wohnungsauflösung in die Wege leiten. Sollten Sie als bevollmächtigte Person oder im Erbschaftsfall keinen Schlüssel haben, müssen sie Ihre Berechtigung zur Wohnungsauflösung gegenüber Inhabern von Zweitschlüsseln – beispielsweise der Hausverwaltung – die Berechtigung für die Auflösung des Hausstandes belegen, etwa durch:

✓  Vorlage einer Verfügung

✓  Vollmacht

✓  Erbschein oder Testament

✓  und in jedem Fall durch einen Personalausweis

In vielen Fällen kommen Angehörige bei einer Wohnungsauflösung auch ohne Erbschein aus. So haben Sie beispielsweise über Geldinstitute die Möglichkeit, über ein Guthaben des Erblassers zu verfügen, wenn Sie sich mit einem Testament als Erbe ausweisen. Hierbei hat ein öffentliches oder notarielles Testament immer Vorrang. Außerdem gibt es die Möglichkeit einer Vollmacht „über den Tod hinaus“. Durch ein entsprechendes Formular Ihrer Bank können Sie hiermit über das Guthaben der betroffenen Person verfügen.

 

Haftpflichtversicherung: Absicherung bei Haushalts- und Wohnungsauflösung

Um sicherzugehen, dass Sie bei einer Haushalts- und Wohnungsauflösung versichert sind, ist ein professionelles Entrümpelungsunternehmen für die Haushalts- und Wohnungsauflösung zu empfehlen. Sollte bei der Haushaltsauflösung ein Schaden entstehen, haftet ein professioneller Entrümpelungsdienstleister hierfür. Darüber hinaus profitieren Sie von vielen weiteren Vorteilen, wenn Sie die Wohnungsauflösung den Profis überlassen. Diese übernehmen die Arbeit für Sie von der Sortierung über eine mögliche Wertanrechnung bis hin zur fachgerechten Entsorgung und besenreinen Übergabe.

Wohnung auflösen lassen: Die Fantastischen Zwei übernehmen die Arbeit für Sie

Mit über 20 Jahren sind Die Fantastischen Zwei ihr professioneller Dienstleister für die schnelle und zuverlässige Haushalts- und Wohnungsauflösung. Viele unserer Kunden benötigen eine dringende Auflösung des Haushalts aufgrund einer Heimunterbringung. Da dies nicht selten mit einer emotionalen Belastung einhergeht, kennen wir die Schwierigkeiten und helfen Ihnen, den Hausrat zu sortieren, wichtige Erinnerungen und Dokumente ausfindig zu machen und kümmern uns um die fachgerechte Entsorgung des Hausrats.

Dabei haben Sie bei uns die Möglichkeit der Wertanrechnung. Hierbei rechnen wir alle gut erhaltenen Möbel, Kunstgegenstände, PKW’s sowie andere Dinge in das Angebot mit ein, die wir weiterverwerten können. Daraus ergibt sich für Sie eine preisgünstigere Entrümpelung. Vor allem sparen Sie Zeit und den Arbeitsaufwand, den eine ganzheitliche Haushaltsauflösung mit sich bringt. Als Entrümpelungsexperten stehen wir Ihnen von Beginn an zur Seite und nehmen Ihnen die Last von den Schultern.