Haushaltsauflösungen in Düsseldorf

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Wohnungsauflösung im Todesfall: Das Wichtigste auf einen Blick

Verluste im Familien- und Freundeskreis verarbeitet jeder Mensch auf unterschiedlicher Weise. Oft bleibt zunächst nur wenig Zeit zur Trauer, da private Angelegenheiten der verstorbenen Person geklärt werden müssen. Auch eine Wohnungsauflösung ist im Todesfall keine Seltenheit. Diese stellt für Angehörige eine große Belastung dar. Die eignen vier Wände der verstorbenen Person sind mit vielen Erinnerungen verknüpft. Sind keine Angehörigen ausfindig zu machen, übernehmen Vermieter die Wohnungsauflösung nach einem Todesfall.

Bei uns erfahren Sie das Wichtigste zur Wohnungsauflösung im Todesfall – Rechtslage, Organisation und wer bei einer Wohnungsauflösung im Todesfall zahlt.

Wohnungsauflösung im Todesfall: Rechtslage

In juristischer Hinsicht treten in der Regel die Erben an die Stelle der verstorbenen Person. Da dies auch für Mietverträge gilt, müssen diese vor Auflösung der Wohnung schnellstmöglich gekündigt werden. Grundsätzlich haben Angehörige ebenfalls die Möglichkeit, die Wohnung der verstorbenen Person zu übernehmen und damit auch das Mitverhältnis. Solle dies jedoch nicht der Fall sein, muss der Todesfall den Vermietern innerhalb eines Monats mitgeteilt werden.

Auch im Todesfall gilt jedoch die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten, falls Sie den Todesfall nicht direkt innerhalb des ersten Monats melden. Das sogenannte Sonderkündigungsrecht schützt Familienmitglieder und Angehörige davor, die Miete weiterhin gemäß den im Mietvertrag festgehaltenen Vertragskonditionen übernehmen zu müssen, sofern Sie innerhalb eines Monats kündigen.

Nach § 580 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haben Angehörige ein Sonderkündigungsrecht bei einem Todesfall innerhalb der Familie. Als Angehörige haben Sie damit das Recht, den Mietvertrag der verstorbenen Person innerhalb eines Monats nach dessen Tod außerordentlich zu kündigen. Hiernach bleiben Angehörigen drei Monate Zeit für die Wohnungsauflösung und die fristgerechte Haushaltsauflösung nach einem Todesfall.

Wohnungsauflösung nach Todesfall ohne Erben

Wenn ein Mensch stirbt, geht der Nachlass gesetzlich immer in den Besitz der Erben über. Sollte es keine im Testament festgehaltenen Erben geben, geht der Nachlass an die nächsten Angehörigen über. Dazu gehört auch der Haushalt der verstorbenen Person. Sollten jedoch keine Erben vorhanden sein, muss der Vermieter die Wohnungsauflösung im Todesfall übernehmen.

Bei der Wohnungsauflösung nach einem Todesfall ohne Erben stehen Vermieter vor der Herausforderung, den gesamten Hausstand aufzulösen. Sperrige Möbel, Elektrogeräte, Küche, Kleidung und vieles mehr müssen zunächst sortiert und anschließend fachgerecht entsorgt werden. Auch der Kühlschrank ist in vielen Fällen noch gefüllt, sodass eine schnelle Haushaltsauflösung drängt. Um die Wohnung wieder schnell in einen vermietbaren Zustand zu bringen, ist ein professionelles Entrümpelungsunternehmen meist die ideale Wahl.

Wohnungsauflösung im Todesfall: Checkliste Verträge

Mit einem Haushalt hängen neben dem Mietvertag in der Regel eine Reihe weiterer Verträge und Vereinbarungen zusammen. Im Folgenden finden Sie eine Liste aller Verträge, die im Rahmen der Wohnungsauflösung im Todesfall gekündigt oder übernommen werden müssen:

  • Mietvertrag
  • Telefonanbieter
  • Energieversorger
  • Versicherungen
  • GEZ
  • Post
  • Regelmäßige Lieferungen
  • Sonstige Abos (z.B. Zeitschriften)

Wohnungsauflösung und Entrümplung organisieren

Bevor Sie die Entrümpelung der Wohnung einer verstorbenen Person übernehmen, sollte feststehen, wer welche Gegenstände behält. Diese sollten am besten bereits vor der Entrümpelung aus der Wohnung geräumt werden, damit es nicht zu versehentlichen Verwechselungen kommt. Muss auch der Keller entrümpelt werden, der zur Wohnung gehört? Darüber hinaus muss zwischen Müll und noch brauchbaren Sachen unterschieden werden. Vieles ist mit Sicherheit noch nutzbar und kann vielleicht verkauft oder verschenkt werden.

Bei der Entsorgung müssen Sie außerdem berücksichtigen, welche Arten von Müll anfallen. Sperrmüll, Sondermüll, Restmüll, Biomüll, Elektroschrott und Sondermüll müssen getrennt entsorgt werden. Müssen Sie viel Sonder- oder Sperrmüll entsorgen, ist oftmals die Miete eines Containers sinnvoll. Neben der Aufstellgenehmigung und Berücksichtigung von Parkverboten sollten Sie hierbei auch die Kosten für die Entsorgung des Mülls einplanen.

 

Professionelle Wohnungsauflösung und Entrümpelung

Ein professionelles Unternehmen kann bei der Wohnungsauflösung im Todesfall Abhilfe schaffen. Die Fantastischen Zwei stehen Ihnen als professionelles Entrümpelungsunternehmen deutschlandweit bei der Wohnungsauflösung zur Seite. Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, Sie vor allem in schwierigen Zeiten des Verlusts tatkräftig zu unterstützen. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über unsere Leistungen im Rahmen der Wohnungsauflösung:

Wohnungsauflösung in 3 Schritten

Bei einer Wohnungsauflösung mit den Fantastischen Zwei sind Sie an insgesamt 3 Schritten beteiligt. Den Rest übernehmen wir!

Bevor unser Team an die Arbeit gehen kann, ist eine Besichtigung der zu räumenden Immobilie erforderlich. Kontaktieren Sie uns noch heute und vereinbaren Sie einen Termin.

Im Anschluss an die Besichtigung erhalten Sie von uns einen Kostenvoranschlag. Wenn Sie mit diesen einverstanden sind, vereinbaren wir direkt einen weiteren Termin zur Wohnungsauflösung.

Ob Sie während der Wohnungsauflösung vor Ort sein wollen überlassen wir Ihnen. Wir beginnen stets pünktlich zum vereinbarten Termin mit der Haushaltsauflösung.

Wohnungsauflösung im Todesfall mit den Fantastischen Zwei: Eine Sorge weniger

Unser Team möchte Sie in Zeiten der Trauer so gut es geht unterstützen. Bei Interesse an unseren Leistungen können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir stehen für ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis und begegnen neuen Herausforderungen mit offenen Armen. Bei weiteren Fragen und Anliegen rund um die Wohnungsauflösung nach einem Todesfall beraten wir Sie gerne persönlich.