Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Haushaltsauflösungen steuerlich absetzen. Dafür müssen die Kosten in der Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistung angegeben werden. Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt und erstattet, müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. In diesem Beitrag erläutern wir die Grundvoraussetzungen zur steuerlichen Absetzung von Haushaltsauflösungen und zeigen Ihnen, welche Angaben in der Steuererklärung zwingend notwendig sind.
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Die Fantastische Zwei begleiten Sie als professionelle Unterstützung bei Haushaltsauflösungen. Wir übernehmen das Sortieren und Ausräumen Ihrer Wohnräume und kümmern und um die Entsorgung des gesamten Hausrats. Auf Wunsch kümmern wir uns anschließend auch um die Grundreinigung der Immobilie.
Haushaltsauflösung steuerlich absetzen: Das Wichtigste in Kürze
- Haushaltsauflösungen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistung geltend gemacht werden.
- Absetzbar sind Arbeitskosten, Fahrtkosten und Maschinenmieten.
- Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung sowie die Zahlung per Überweisung.
- Das Finanzamt erstattet 20 Prozent der Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro pro Jahr.
Was ist eine Haushaltsauflösung?
Unter einer Haushaltsauflösung versteht man die vollständige Räumung einer Immobilie. In der Regel stehen sie nach einem Todesfall, einem Umzug ins Pflegeheim, einer Zwangsräumung oder dem Verkauf einer Immobilie an. Unabhängig vom Anlass sind Haushaltsauflösungen meist eine große Herausforderung für Eigentümer und Angehörige.
Damit sich diese Aufgabe einfacher bewältigen lässt, wenden sich viele an professionelle Unternehmen, die die Haushalts- oder Wohnungsauflösung für sie übernehmen. Besonders bei großen Haushalten lohnt es sich die anfallenden Kosten anschließend in der Steuererklärung geltend zu machen.
Wann ist eine Haushaltsauflösung steuerlich absetzbar?
Haushaltsauflösungen lassen sich dann steuerlich absetzen, wenn sie in der Steuererklärung korrekt und unter Angabe aller relevanten Informationen als haushaltsnahe Dienstleistung angegeben werden. Die Leistungen müssen dafür im Haushalt des Steuerpflichtigen stattfinden.
Haushaltsauflösungen in Wohnungen oder Häusern von Familienmitgliedern lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen aber auch steuerlich absetzen, solange Sie die Kosten dafür tragen.
Haushaltsauflösungen: Hinweise für die Steuererklärung
Die gesetzlichen Vorgaben zur steuerlichen Absetzung von Haushaltsauflösungen sind in § 35a EstG verankert. Demnach sind nur Arbeitskosten, Fahrtkosten und Kosten zur Maschinenmiete als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar. Entsorgungsgebühren, die Unternehmen extern entrichten, sowie Materialkosten sind nicht mitinbegriffen.
Diese Reglungen sind relevant, um die in Anspruch genommenen Dienstleistungen korrekt beim Finanzamt geltend zu machen. Zudem sollten Steuerpflichtige folgende Vorgaben im Blick haben.
Korrekte Rechnungen vorlegen
Damit das Finanzamt haushaltsnahe Dienstleistungen anerkennt und teilweise erstattet, muss eine korrekte Rechnung eingereicht werden. Ohne vollständigen Nachweis der Zahlung an den Rechnungssteller, sind die Leistungen nicht steuerlich absetzbar. Wichtig ist auch, dass der Betrag an ein Bankkonto des Empfängers überwiesen wurde – Barzahlungen können beim Finanzamt nicht geltend gemacht werden.
Höchstsätze beachten
Das Finanzamt erstattet 20 Prozent der Kosten einer Haushaltsauflösung bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro. Fallen weitere Kosten an, können Sie diese nicht geltend machen. In der Praxis bedeutet das, dass Sie insgesamt bis zu 4.000 Euro erstattet bekommen können.
Liegen die Kosten der Dienstleistungen unter dem Höchstbetrag, bleibt die Erstattung dennoch bei genau 20 Prozent Ihrer Ausgaben.
Professionelle Haushaltsauflösung mit Die Fantastischen Zwei
Haushaltsauflösungen sind keine leichte Aufgabe. Sie sind zeitaufwendig, anstrengend und ohne Hilfe kaum zu bewältigen. Die Fantastischen Zwei übernimmt Ihre Haushaltsauflösung und steht Ihnen bei Bedarf auch für Demontagen zur Verfügung.
So sparen Sie nicht nur kostbare Zeit, sondern ersparen sich den Stress, eine Haushaltsauflösung selbstständig zu organisieren und durchzuführen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur steuerlichen Absetzung von Haushaltsauflösungen
Kann man eine Haushaltsauflösung von der Steuer absetzen?
Ja, Haushaltsauflösungen können Sie von der Steuer absetzen. Dafür müssen Sie die Leistungen externer Anbieter unter Vorlage einer Rechnung als haushaltsnahe Dienstleistung in Ihrer Steuererklärung angeben.
Welche Arbeiten gelten als haushaltsnahe Dienstleistungen?
Unter haushaltsnahen Dienstleistungen versteht man Arbeiten wie Entrümpelungen, Reinigungsarbeiten oder Gartenpflege. Konkret lassen sich Arbeitskosten, Fahrtkosten sowie Maschinenmiete der Dienstleistungen steuerlich absetzen.
Wie viel Geld kann man für Haushaltsauflösungen vom Finanzamt zurückbekommen?
Unter Beachtung der Höchstsätze ist es möglich, jährlich bis zu 4.000 Euro vom Finanzamt für Haushaltsauflösungen erstattet zu bekommen.
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