Entrümpelungen sind dann steuerlich absetzbar, wenn sie in der Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen angegeben werden. Besonders wenn Sie ein ganzes Haus oder eine große Wohnung von einem professionellen Unternehmen entrümpeln lassen, lohnt es sich, die Kosten in der Steuererklärung geltend zu machen.
Die Fantastischen Zwei stehen Ihnen als professionelle Unterstützung bei der Entrümpelung oder Grundreinigung zur Seite – für eine schnelle und zuverlässige Umsetzung, die Sie anschließend beim Finanzamt angeben können.
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Wann ist eine Entrümpelung steuerlich absetzbar?
Nur Entrümpelungen, die im eigenen Haushalt stattfinden und in der Steuererklärung korrekt als haushaltsnahe Dienstleistungen angegeben werden, sind steuerlich absetzbar. Entrümpelungsarbeiten in Wohnungen oder Häusern von Familienmitgliedern können Sie allerdings in Sonderfällen auch von Ihrer Steuer absetzen, wenn Sie die Kosten dafür tragen.
Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?
Unter den Begriff haushaltsnahen Dienstleistungen fallen alle Arbeiten, die man im eigenen Haushalt oder auf dem dazugehörigen Grundstück erledigen lässt. Damit diese Dienstleistungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden können, ist es wichtig, dass eine externen Person oder Firma die Arbeiten durchführt.
Als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten beispielsweise:
- Entrümpelungen
- Reinigungsarbeiten
- Gartenpflege
Entrümpelung in der Steuererklärung – wichtige Hinweise
Um eine Entrümpelung von der Steuer abzusetzen, muss sie als haushaltsnahe Dienstleitung in der Steuererklärung angegeben werden. Hierbei gilt es verschiedene Vorgaben zu beachten.
1. Korrekte Rechnungen vorlegen
Mit der Steuererklärung muss dem Finanzamt auf Nachfrage auch eine vollständige Rechnung für die Entrümpelung vorliegen. Außerdem muss der Betrag nachweisbar an den Rechnungssteller überwiesen worden sein – Barzahlungen können nicht geltend gemacht werden. Ansonsten ist eine Entrümpelung nicht steuerlich absetzbar.
2. Höchstsätze beachten
Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Entrümpelungen lassen sich bis zu einem Maximalbetrag von 20.000 Euro steuerlich absetzen. Fallen mehrere Arbeiten an, ist die Gesamtsumme alle angegebenen Leistungen relevant. Das Finanzamt erstattet 20 Prozent dieser Dienstleistungen, sodass bis zu 4.000 Euro eingespart werden können.
Auch wenn der Höchstsatz nicht erreicht wird, bleibt die Erstattung immer bei genau 20 Prozent:
Haushaltsnahe Dienstleistungen | Erstattung des Finanzamts |
20.000 Euro | 4.000 Euro |
10.000 Euro | 2.000 Euro |
5.000 Euro | 1.000 Euro |
1.000 Euro | 200 Euro |
- Wichtig zu wissen: Nur die Arbeitskosten, Fahrtkosten und Maschinenmiete sind steuerlich absetzbar. Materialkosten und vor allem die Entsorgungsgebühren (Deponiegebühren), die das Unternehmen extern entrichtet, sind in der Regel nicht nach § 35a EStG absetzbar.
3. Vorgaben für Vermieter
Vermieter, die Ihre Mietwohnungen oder -Häuser entrümpeln lassen möchten, können die anfallenden Kosten nicht als haushaltsnahe Dienstleistung in der Steuererklärung geltend machen. Denn die Voraussetzung, dass es sich um Arbeiten im eigene Haushalt handelt, ist nicht erfüllt.
Vermieter können die Rechnung stattdessen zu 100 % als Werbungskosten (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) geltend machen. Das mindert das zu versteuernde Einkommen oft deutlicher als die Pauschalregelung für Privatpersonen.
4. Reglungen für Wohngemeinschaften
Für Wohngemeinschaften gilt, dass der Höchstbetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen nur ein Einmal in Anspruch genommen werden kann. Wenn Mitbewohner keine gemeinsame Steuererklärung machen, müssen sie darauf achten, dass Leistungen nicht doppelt angegeben werden. Trotzdem ist es möglich, dass alle Beteiligten haushaltsnahe Dienstleistungen in ihrer Steuerklärung geltend machen. Aber Achtung: Die Summe aller Arbeiten in einem Haushalt darf 20.000 Euro nicht übersteigen.
Entrümpelung von Die Fantastischen Zwei von der Steuer absetzen
Entrümpelungen sind oft zeitaufwendig und anstrengend. Die Fantastischen Zwei übernehmen die Entrümpelung Ihres Haushalts oder die anspruchsvolle Entrümpelung einer Messie-Wohnung. Das spart nicht nur Zeit und Stress, sondern ist möglicherweise auch steuerlich absetzbar – für eine Einsparung von bis zu 4.000 Euro.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur steuerlichen Absetzung von Entrümpelungen
Welche Leistungen gelten als haushaltsnahe Dienstleistungen?
Arbeiten wie Entrümpelungen, Reinigungsarbeiten oder Gartenpflege sind haushaltsnahe Dienstleistungen. Wenn Sie diese Arbeiten von einer externen Firma durchführen lassen, sind die Kosten für eine Entrümpelung steuerlich absetzbar.
Wie viel Geld bekomme ich vom Finanzamt zurück?
Das Finanzamt erstattet 20 Prozent der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen. Maximal können Sie so bis zu 4.000 Euro pro Jahr einsparen.
Welche Kosten werden erstattet?
Von der Steuer absetzbar sind Arbeitskosten, Fahrtkosten und Maschinenmiete. Materialkosten und sowie Entsorgungsgebühren (Deponiegebühren), die das Unternehmen extern entrichtet, sind in der Regel nicht absetzbar. Daher müssen Arbeits- und Entsorgungskosten in der Rechnung getrennt ausgewiesen werden.
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